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   ArbG Hamburg, 10.07.2009 - 13 Ca 52/09   

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ArbG Hamburg, 10.07.2009 - 13 Ca 52/09 (https://dejure.org/2009,36709)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 10.07.2009 - 13 Ca 52/09 (https://dejure.org/2009,36709)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juli 2009 - 13 Ca 52/09 (https://dejure.org/2009,36709)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2010 - 3 Sa 94/10

    Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrages gemäß den Arbeitsvertragsbedingungen

    Der Kläger bezieht sich auf das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10.07.2009 - 13 Ca 52/09 -.

    Der diesbezüglich - für den dort entschiedenen Fall - vorgenommenen Vertragsauslegung des Arbeitsgerichts Hamburg = Urteil vom 10.07.2009 - 13 Ca 52/09 - (dort S. 25 unter Ziffer 3.2 aE) folgt die Berufungskammer unter Berücksichtigung der §§ 133 und 157 BGB für den vorliegenden Fall nicht.

    Die Berufungskammer teilt insoweit die von der Vorinstanz vorgenommene Vertragsauslegung und stellt dies bezugnehmend gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG fest (Urteil S. 6 f. = Bl. 220 f. d.A.; ebenso in ähnlich gelagerten Fällen: die 14. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 20.11.2009 - 14 Sa 1249/09 - ; ArbG Hamburg 10.7.2009 - 13 Ca 52/09 - ; ArbG Mainz/Ausw.Ka. Bad Kreuznach 9.6.2009 - 6 Ca 332/09 - ).

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Antragsauslegung - unterlassene Klage auf Abgabe

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. Juli 2010 - 4 Sa 58/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Juli 2009 - 13 Ca 52/09 - als unzulässig verworfen wird.
  • LAG Hamburg, 20.07.2010 - 4 Sa 58/09

    Rückkehrrecht aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung nach außerordentlicher

    Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Juli 2009 - Aktenzeichen 13 Ca 52/09 - abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Juli 2009 - 13 Ca 52/09 - abzuändern.

  • LAG Köln, 14.10.2010 - 7 Sa 134/10

    Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; unklare Formularklausel zur

    (8) Schließlich wird zu der Klausel über die Voraussetzungen des besonderen Rückkehrrechts auch die Auslegung vertreten, dass es ausreicht, wenn es sich um eine Kündigung handelt, zu deren Rechtfertigung sich der kündigende Arbeitgeber auf dringende betriebliche Gründe im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG beruft, wobei deren Wirksamkeit auch aus §§ 7, 13 Abs. 1 S. 2 KSchG folgen kann (LAG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10, S.26 f.; ArbG Bonn vom 5.11.2009, 3 Ca 2279/09; ArbG Hamburg vom 10.07.2009, 13 Ca 52/09; ArbG Stade vom 30.12.2009, 1 Ca 362/09; Arbeitsgericht Rostock vom 17.3.2009, 3 Ca 115/09; Arbeitsgericht Nürnberg vom 18.6.2009, 11 Ca 1043/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 5 Sa 446/10

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Auflösungsvertrag mit Rückkehrrecht

    Die Berufungskammer teilt insoweit die von der Vorinstanz vorgenommene Vertragsauslegung und stellt dies bezugnehmend gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG fest (Urteil S. 6 f. = Bl. 220 f. d.A.; ebenso in ähnlich gelagerten Fällen: die 14. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 20.11.2009 - 14 Sa 1249/09 - ; ArbG Hamburg 10.7.2009 - 13 Ca 52/09 - ; ArbG Mainz/Ausw.Ka. Bad Kreuznach 9.6.2009 - 6 Ca 332/09 - ).
  • LAG Köln, 02.12.2010 - 13 Sa 280/10

    Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; Wiedereinstellungsanspruch bei

    (8) Schließlich wird zu der Klausel über die Voraussetzungen des besonderen Rückkehrrechts auch die Auslegung vertreten, dass es ausreicht, wenn es sich um eine Kündigung handelt, zu deren Rechtfertigung sich der kündigende Arbeitgeber auf dringende betriebliche Gründe im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG beruft, wobei deren Wirksamkeit auch aus §§ 7, 13 Abs. 1 S. 2 KSchG folgen kann (LAG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10, S.26 f.; ArbG Bonn vom 5.11.2009, 3 Ca 2279/09; ArbG Hamburg vom 10.07.2009, 13 Ca 52/09; ArbG Stade vom 30.12.2009, 1 Ca 362/09; Arbeitsgericht Rostock vom 17.3.2009, 3 Ca 115/09; Arbeitsgericht Nürnberg vom 18.6.2009, 11 Ca 1043/09).
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